Allgemeine Geschäftsbedingungen der immer-ausgezeichnet GmbH


Geltung der Bedingungen

Allen Kauf- und Lieferverträgen liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Widersprechende oder ergänzende Bedingungen des Kunden und mündliche Nebenabreden sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.

 

Vertragsabschluß

Unsere Angebote, entsprechend den uns übergebenen Auftragsdaten, sind, soweit nicht anders festgelegt, 10 Arbeitstage verbindlich und darüber hinaus freibleibend. Unvollständige oder zweifelhafte Angaben in der Bestellung/im Auftrag, die zu Falschlieferungen führen, gehen zu Lasten des Kunden. Maßgeblich für alle Lieferungen ist die Artikelnummer unserer Firma. Alle nachträglichen Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden ihm berechnet.

Auftragsänderungen und -annullierungen für Waren, die sich bereits in Fertigung oder Zustellung befinden, sind nicht möglich. Abbildungen, Abmessungen und Gewichtsangaben in Informations- und Werbeunterlagen sind unverbindlich. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen, insbesondere technische Änderungen zur Produktverbesserung, bleiben vorbehalten.

 

Preise

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich grundsätzlich ab Versandort zzgl. Versand- und Transportkosten, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

 

Lieferzeiten

Alle Waren werden so schnell wie möglich gefertigt und zur Verfügung gestellt. Angaben über Lieferfristen verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Der Kunde darf Teillieferungen nicht zurückweisen

 

Versand und Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unserer Versandorte, geht die Gefahr auf den Kunden über. Versandweg und Verpackung sind unserer Wahl überlassen, ohne dass dafür eine Haftung, außer für den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, übernommen wird. Expresskosten oder Sonderwünsche (Bahnexpress, Schnellpaket) u. a. gehen zu Lasten des Käufers. 

 

Eigentumsrecht

Kontokorrent-/Saldoklausel:

Die immer-ausgezeichnet GmbH behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Das gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der immer-ausgezeichnet GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die immer-ausgezeichnet GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der immer-ausgezeichnetl GmbH. Ebenso behält sich der Vorbehaltsverkäufer vor, im Falle der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung von Leistungspflichten, nach angemessener Fristsetzung von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Gleiches gilt auch bei der Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere durch unsachgemäße Behandlung der Kaufsache durch den Käufer, wenn ein Festhalten am Vertrag für den Verkäufer unzumutbar ist. 

 

Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf:

Im Falle einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Käufer, tritt dieser hiermit schon jetzt dem Verkäufer alle Forderungen ab, die ihm aus dieser Handlung erwachsen. Eine solche Abtretung erfolgt sowohl bei der Veräußerung unverarbeiteter Vorbehaltsware, als auch in dem Fall, dass es zu einer Verarbeitung oder Verbindung mit ausschließlich im Eigentum des Käufers stehenden Gegenständen kommt. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung bzw. Verbindung zusammen mit Waren veräußert, die nicht im Eigentum der immer-ausgezeichnet GmbH stehen, tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Käufer ist auch nach Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis der immer-ausgezeichnet GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sie sich, von ihrem Recht keinen Gebrauch zu machen, solange der Käufer seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Die immer-ausgezeichnet GmbH kann verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. 

 

Scheck-/ Wechsel-Klausel:

Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung der
immer-ausgezeichnet GmbH begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels durch die immer-ausgezeichnet GmbH als Begünstigter. 

 

Druckerzeugnisse

Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedruck, Muster und ähnliche Vorarbeiten im Auftrag des Kunden werden berechnet. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe durch den Auftraggeber auf ihn über, soweit die Fehler nicht durch technische Mängel der Produktion verursacht werden. Dies gilt auch für sonstige Freigaben des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Für Druckvorlagen, die auf dem Versandweg abhanden kommen, übernehmen wir keine Haftung. Angelieferte Druckvorlagen werden dem zur Verfügung stehenden Druckformat angepasst. 

 

Rückgaberecht

Für gewerbliche Käufer gibt es grundsätzlich kein Recht auf Rückgabe oder Widerruf. Im Falle von Falschlieferungen darf eine Rücksendung nur nach Absprache mit uns erfolgen. Bei Falschlieferungen sind telefonische Bestellungen von der Rücknahme ausgeschlossen, da hierbei ein Übermittlungsfehler vorliegen kann. Unfreie Rücksendungen ohne unser schriftliches Einverständnis werden nicht angenommen und gehen zu Lasten des Versenders wieder zurück. Bei Rücksendung falsch bestellter Ware berechnen wir 10% vom Warenwert als Bearbeitungsgebühr. 

 

Mängelrügen und Gewährleistungen

Der Käufer hat die Ware zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt, schriftlich zu rügen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Versteckte Mängel müssen ebenfalls unverzüglich, spätestens 8 Werktage nach der Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, des Gewichts o. ä. rechtfertigen keine Mängelrüge. Unberechtigte Mängelrügen kann der Vorbehaltsverkäufer zum Anlass nehmen, vom Käufer die Erstattung ihm entstandener Kosten zu verlangen. Sind die Beanstandungen berechtigt, leistet die immer-ausgezeichnet GmbH nach Prüfung nach eigenem Ermessen, Nachbesserung oder vollwertigen Ersatz. Der Käufer kann die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, falls die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl schlägt sowie für den Fall, dass der Verkäufer die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu Unrecht verweigert oder damit in Verzug gerät und der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die fruchtlos abgelaufen ist. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger von der immer-ausgezeichnet GmbH nicht zu vertretener Einflüsse entstehen. Verluste oder Beschädigungen durch den Transport sind vom Empfänger beim Transporteur zu reklamieren, auch wenn eine Beschädigung der Verpackung nicht sichtbar ist. Eine Haftung für Schäden, die aus dem Gebrauch von elektronischen Geräten, Software und ähnlichen Artikeln entstehen, schließt der Vorbehaltsverkäufer aus.

 

Schadensersatz und Verjährung

Der Kunde hat nur in folgenden Fällen Anspruch auf Schaden- oder Aufwendungsersatz: Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens; Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“); Schadenersatzansprüche aus Produkthaftungsgesetz; Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Abgabe einer Beschaffenheitsgarantie. 

Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt, soweit der immer-ausgezeichnet GmbH nicht eine vorsätzliche Vertragsverletzung vorzuwerfen ist, eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt wird oder aber Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung erhoben wird. 

Weitergehende Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gegen die immer-ausgezeichnet GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind hiermit ausgeschlossen.

 

Zeichnungen-Unterlagen-Urheberrechte

An Angeboten, Zeichnungen, Mustern und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden. Der Besteller übernimmt die Haftung dafür, dass wir mit der Auftragsdurchführung keine Rechte Dritter (insbesondere Eigentums-, Urheber- und Vervielfältigungsrechte) verletzen. Auf Ware der immer-ausgezeichnet GmbH kann diese in geeigneter Form auf sich hinweisen.

 

Zahlung

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt grundsätzlich mit unseren Zahlungszielen 10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto. Unrechtmäßige Abzüge, wie überhöhtes Skonto, Skontoabzug außerhalb der Skontofrist, Verpackungsabzüge, Portoabzüge oder sonstige Kürzungen, denen wir nicht zugestimmt haben, bleiben als offene Posten bestehen und werden eingefordert. Erstkunden erhalten die Ware per Nachnahme abzüglich 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 5,- € / Mahnung ( mit Ausnahme der Erstmahnung) zzgl. Portokosten sowie Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Nach dem Verstreichen der mit der 3. Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann unsere Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Gleichzeitig erfolgen weitere Lieferungen ausschließlich gegen Nachnahme einschließlich Nachnahmegebühr. Wird bei Zahlungsverzug durch die immer-ausgezeichnet GmbH ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung beauftragt, so hat der Käufer die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten zu tragen. Für vereinbarte Ratenzahlungen gilt: Kommt der Schuldner mit der Zahlung einer Rate zwei Wochen in Rückstand, so ist der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. 

 

Wichtiger Hinweis

Ihre Anschrift haben wir in unserer EDV-Anlage gespeichert. Bitte teilen Sie uns Anschriftsänderungen mit. Sofern Sie mit der Speicherung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, veranlassen wir die sofortige Deaktivierung. Aufträge unter 10,- € netto können nicht ausgeführt werden. Bei einem Auftragswert unter 30,- € netto wird ein Mindermengenzuschlag von 5,- € berechnet. Bei Kunden unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei Sonderanfertigungen sind wir grundsätzlich berechtigt, produktionsbedingte Über- und Unterlieferungen bis zu 10 % vorzunehmen; für einige Produkte gelten individuelle Toleranzen. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen sind unter allen Umständen verbindlich und können durch Bekanntgabe Ihrer eigenen Einkaufsbedingungen nicht abgeändert werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, besonders das BGB, insbesondere die §§ 305 ff BGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und das HGB. Gerichtsstand ist Pforzheim. 

Die vorliegende Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung der Texte, Fotos und/oder Zeichnungen - auch auszugsweise und/oder in abgeänderter Form - ist ohne schriftliche Zustimmung der immer-ausgezeichnet GmbH urheberrechtswidrig und daher strafbar. 

 

Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung und/oder die Verwendung in Datenverarbeitungs-Anlagen. 

In dieser Publikation werden eingetragene Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Markennamen verwendet; auch wenn diese nicht als solche gekennzeichnet sind, gelten die entsprechenden Schutzbestimmungen. 

Die Farbverbindlichkeit sämtlicher Abbildungen kann nicht garantiert werden. 

 

Stand: August 2015

 

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